Kosten (Stand 10/2011)

Erstberatung:

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Trainingseinzelstunde:

Jede dieser 60 Minuten dauernden Stunden wird von mir umfassend geplant und genau auf die individuelle Problematik abgestimmt, sodass ein effektives Training gewährleistet ist. In diesen Kosten inbegriffen sind auch immer wieder zusätzliche Zwischengespräche über den aktuellen Verlauf des Trainings, sowie auch Tipps und Übungen für den Umgang zu Hause. Auch gemeinsame Gespräche (wenn gewünscht) mit den Lehrern berechne ich nicht extra.

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Zehnerkarte für 10 Einzelförderstunden a 60 Minuten   290€

Test auf eine Legasthenie/ LRS oder Dyskalkulie inklusive Beratungsgespräch:

Bevor ich mit dem eigentlichen Test beginne, führe ich mit den Eltern des betroffenen Kindes (bzw. der betroffenen Person selbst) ein ausführliches Informations- und Anamnesegespräch und nehme bei Rechtschreibschwierigkeiten Textanalysen von Schriftproben (z.B. Diktate, Aufsätze, Hausaufgaben) vor, um eine individuelle Fehleranalyse erstellen zu können. Bei Kindern überprüfe ich zusätzlich mit dem standardisierten Screening-Verfahren AFS-Test die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche, die zum Schriftspracherwerb erforderlich sind. Nach Bedarf werden zusätzlich Lese-/ Rechtschreib- oder Rechentests durchgeführt. In einem weiteren Gespräch werden alle Ergebnisse erläutert und Rückfragen beantwortet. Alle Testergebnisse bekommen Sie auch schriftlich.

*Werden auch Trainingsstunden bei mir in Anspruch genommen, so verrechne ich die Kosten damit. Ansonsten 95 €.

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Kostenübernahme

In den meisten Fällen werden die Legasthenie- bzw. Dyskalkuliestunden privat bezahlt, da es nur unter bestimmten Umständen möglich ist, eine Kostenerstattung zu bekommen und es bis zur Bewilligung oft ein sehr mühsamer Weg ist. Dennoch ist es eventuell einen Versuch wert.

  • Am ehesten ist es möglich eine Kostenübernahme über die sogenannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Da Personen mit Legasthenie/ Dyskalkulie sehr häufig von seelischer "Behinderung" bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis.

  • Nach § 27 SGB VIII kommt auch Hilfe durch das Jugendamt als Hilfe zur Erziehung in Betracht. Der Weg über die Eingliederungshilfe hat aber Vorrang.

  • Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden. Voraussetzung: Ein amtsärztliches Gutachten muss 1.) die Notwendigkeit der Behandlung nachweisen und 2.) darlegen, dass die Legasthenie im konkreten Fall eine Krankheit darstellt und die Behandlung zu ihrer Heilung oder Linderung notwendig ist.

  • Für erwachsene legasthene Menschen, die ein Legasthenietraining in Anspruch nehmen um in den Beruf eingegliedert werden zu können, besteht eventuell die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine einzulösen.

  • Für Familien mit geringem Einkommen besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein Bildungspaket für Lernförderung zu beantragen. Gerne helfe ich Ihnen beim Beantragen der Leistungen. Informationen finden Sie unter www.bildungspaket.bmas.de